In ehe- und familienrechtlichen Angelegenheiten sind Notare für die Beurkundung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, Scheidungsvereinbarungen sowie für Adoptionen und sonstige Maßnahmen im Bereich des Kindschaftsrechts einschließlich der Vaterschaftsanerkennung zuständig.
Eheverträge
Obwohl es sich bei der Eheschließung um eine höchstpersönliche Entscheidung der handelt, knüpft der Gesetzgeber an die standesamtliche Heirat eine Reihe von Rechtsfolgen, die den Beteiligten häufig nicht im Detail bekannt sind. Zur Vermeidung "böser Überraschungen" kann sich deshalb insbesondere vor der Eheschließung eine Beratung über die gesetzlichen Regelungen und ihre Folgen im Scheidungsfall empfehlen. Das traditionelle Ehemodell, das der Gesetzgeber bei der Konzeption des Ehefolgenrechts vor Augen hatte, geht in der heutigen Zeit vielfach an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wir informieren umfassend über die Rechtslage und entwerfen ggf. einen maßgeschneiderten Ehevertrag, der auf Ihre individuelle Lebenssituation abgestimmt ist. Egal ob Sie beide erwerbstätig sind oder nur ein Ehegatte den Lebensunterhalt der Familie bestreitet, ob es sich um eine Zweitehe oder eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern handelt und gemeinsame oder einseitige Kinder vorhanden sind - wir finden für Sie die passende Lösung. In einem persönlichen Gespräch mit beiden (künftigen) Ehegatten ermitteln wir ihren individuellen Regelungsbedarf und berücksichtigen dabei neben Ihrer aktuellen Lebenssituation auch ihre Pläne für die Zukunft. Entwickeln sich die Dinge anders als gedacht, stehen wir als Ansprechpartner für die Vornahme notwendiger Vertragsanpassungen jederzeit zur Verfügung.
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Für das Gelingen einer Ehe gibt es keine Garantie. Im Scheidungsfall kann Ihnen eine Scheidungsfolgevereinbarung dabei helfen, langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auch wenn es kompliziert wird und sensible persönliche Themen angeschnitten werden müssen, die eine Einigung erschweren - als Notarin stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vermittle zwischen den Interessen beider Beteiligten. Aufgrund meiner gesetzlichen Verpflichtung zu Neutralität und Verschwiegenheit können Sie dabei sicher sein, dass mir an der Entwicklung fairer und ausgeglichener Regelungen gelegen ist, die die Interessen beider Seiten gleichermaßen berücksichtigen.
Hier gibt es Vieles zu bedenken. Das betrifft insbesondere die Frage, wer künftig die gemeinsamen Kinder betreut, ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt für den früheren Ehegatten geleistet werden soll, ob und wie während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften ausgeglichen werden und was mit dem gemeinsamen Grundbesitz geschieht. Wir erklären Ihnen, welche Regelungen möglich sind und wo Gesetzgeber oder Rechtsprechung ihrer Gestaltungsfreiheit Grenzen setzen. Bei der Auseinandersetzung Ihres gemeinsamen Immobilienvermögens übernehmen wir die Abwicklung und kümmern uns um einen reibungslosen Vollzug Ihrer Vereinbarungen.
Wenn Sie bereits anderweitig beraten sind, stimmen wir uns gerne auch mit Ihren Anwälten und Steuerberatern ab. Um optimale optimale Ergebnisse zu erzielen arbeiten wir, sofern Sie dies wünschen, mit Ihren sonstigen Beratern Hand in Hand. Denn wie auch sonst im Leben gilt: vier bzw. sechs Augen sehen oft mehr als zwei.