Schenkung eines Hauses bzw. eines unbebauten Grundstücks
Schenkung einer Eigentumswohnung
Wie Sie möchten Ihr Vermögen noch zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen, um das eigene Lebenswerk in Guten Händen zu wissen und dabei die steuerlichen Vorteile einer rechtzeitigen Schenkung nutzen.
Bei der Regelung Ihrer sog. "vorweggenommenen Erbfolge" ist Einiges zu beachten:
Wie stellen Sie Ihre eigene Absicherung im Alter sicher? Welche Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten wollen Sie sich trotz der Übergabe vorbehalten? Soll der Beschenkten frei über den übergebenen Vermögensgegenstand verfügen können oder möchten Sie sich ein Mitspracherecht bei einem künftigen Verkauf oder einer Beleihung sichern? Wie wirkt sich die Schenkung im Erbfall auf das Pflichtteilsrecht potenzieller gesetzlicher Erben aus, die durch die Schenkung "benachteiligt" werden? Ist eine Abfindung solcher "weichender Erben" möglich, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen? Auf all diese Fragen und viele weitere finden wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Antworten, die Ihrer individuellen Lebenssituation entsprechen.
Insbesondere im Falle einer unternehmerischen Tätigkeit, bestehen hier auch zahlreiche steuerliche Risiken. Das gilt vor allem dann, wenn die Schenkung zu einer Entnahme bislang betrieblich genutzten Vermögens führt und dabei stille Reserven aufgelöst werden. Wir helfen Ihnen diese Fallstricke zu erkennen und erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ein tragfähiges und wirtschaftlich sinnvolles Nachfolgekonzept.