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Kauf eines Hauses bzw. eines unbebauten Grundstücks

Kauf einer Eigentumswohnung

Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist das Immobilienrecht.

Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihren Grundbesitz.

Hierzu zählen die Eintragung oder Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten, Reallasten und sonstigen im Grundbuch eintragbarer Rechte ebenso wie die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum und der vollständige Verkauf ihrer Immobilie.

Auf Grundlage eines ausführlichen Beratungsgesprächs erstellen wir für Sie u. a. Kaufverträge, Teilungserklärungen sowie Verträge über den Erwerb neu zu errichtender Immobilien vom Bauträger.

Rechtzeitig vor der Beurkundung erhalten Sie einen Vertragsentwurf zur Überprüfung, den Sie ggf. auch an einen steuerlichen Berater weiterleiten können. Sollten sich Fragen zum Inhalt oder der weiteren Abläufe ergeben, stehen meine Mitarbeiter und ich Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Im eigentlichen Beurkundungstermin, in dem der Vertragstext verlesen wird, erläutere ich Ihnen noch einmal die wesentlichen Inhalte des Rechtsgeschäfts und belehre über Bedeutung und Risiken des Vertragsschlusses. Anschließend übernehmen wir für Sie die gesamte Vertragsabwicklung.

 

Dabei kümmern wir uns insbesondere um die Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen und die Löschung nicht übernommener Rechte im Grundbuch. Durch die Eintragung einer Vormerkung und die Überwachung der Kaufpreiszahlung gewährleisten wir außerdem den Schutz des Erwerbers vor ungesicherten Vorleistungen und beurkunden Grundschulden und Hypotheken, die zur Sicherung der Finanzierung benötigt werden.

Besondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung bestehen ferner bei sog. Bauträgerverträgen, bei denen Wohnungen oder Häuser verkauft werden, die noch nicht gebaut sind oder vom Verkäufer umfangreich saniert werden sollen. Auch hier kümmern wir uns um eine für beide Vertragsteile sichere und gesetzeskonforme Umsetzung, durch die Risiken in allen Vertragsstadien minimiert werden. Weitere Informationen hierzu können Sie insbesondere der Informationsbroschüre "Immobilie vom Bauträger" des Bayerischen Notarvereins entnehmen.

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